§ 1 Einberufung
Der Beirat wird in der Regel mit einer Frist von 2 Wochen einberufen. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden / die Vorsitzende. Er soll auf Antrag von 11 Beiratsmitgliedern einberufen werden. Der Beirat tagt mindestens vier Mal pro Jahr.
§ 2 Tagesordnung / Unterlagen
Die Tagesordnung wird in Abstimmung mit dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden durch das Quartiersmanagement erstellt. Beiratsmitglieder können Tagesordnungspunkte vor Ablauf der Einladungsfrist der Sitzung anmelden. Das Quartiersmanagement leitet die Tagesordnung sowie die zur Vorbereitung notwendigen Unterlagen den Beiratsmitgliedern rechtzeitig zu. Die Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung durch einfache Mehrheit verabschiedet.
§ 3 Sitzungsleitung
Die oder der Vorsitzende leitet die Sitzung. Bei Verhinderung wird die Sitzung durch die Stellvertretung geleitet.
§ 4 Beschlüsse
Die Beschlüsse des Beirats werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens 11 Mitglieder anwesend sind. Alle Abstimmungen finden in offener Form statt, es sei denn, es wird von mindestens 2 Beiratsmitgliedern eine geheime Abstimmung beantragt.
§ 5 Öffentlichkeit
Der Beirat tagt in der Regel öffentlich. Bei datenschutzrechtlichen Belangen kann, durch Beschluss des Beirats, die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
§ 6 Niederschrift
Über die Sitzungen des Beirats führt das Quartiersmanagement ein Beschlussprotokoll, das allen Mitgliedern des Beirats zur Verfügung gestellt wird. Das Protokoll wird in der folgenden Sitzung verabschiedet.