Träger von Mikroprojekten können z. B. Initiativen, Vereine, Genossenschaften, Bildungs- und Maßnahmeträger, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, örtliche Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Lehrstellenbündnisse, aber auch Einzelpersonen (z. B. bei Existenzgründungen) sein.
Mit dem Programm LOS sollen vor allem solche lokalen Akteure als Träger von Mikroprojekten erreicht werden, die im Rahmen der klassischen Programmförderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) bisher wenig in Erscheinung getreten sind.
Ein Mikroprojekt kann mit einer Summe von bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich bzw. nicht möglich. Ausgeschlossen sind die Förderung bereits laufender Projekte und die finanzielle Aufstockung größerer Projekte.
Die Laufzeit des Projektes ist durch den Förderzeitraum des Programmgebietes begrenzt.
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten. Personalkosten müssen abgrenzbar und projektbezogen sein. Ausrüstungs- bzw. Investitionsgüter können nur bis zu einer Höhe von 410 Euro oder in Höhe der Abschreibung für den Zeitraum des Projektes gefördert werden. Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.

Die Entscheidung über eine Förderung wird durch den LOS-Begleitausschuss auf lokaler Ebene gefällt. Dieser Ausschuss setzt sich in Unterliederbach wie folgt zusammen:
Grundsätzlich können Mikroprojekte gefördert werden, die zur Erhöhung der Beschäftigungschancen für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen beitragen, und die mit einer Verbesserung der sozialen und beruflichen Integration der Betroffenen einhergehen. In diesem Zusammenhang werden auch Maßnahmen zur Förderung von Toleranz und Demokratie unterstützt. Konkret können über LOS folgende drei Projekttypen gefördert werden:
Unterstützung einzelner Aktionen zur Förderung der beruflichen Eingliederung, darunter z. B.: berufliche Qualifizierung durch Projekte zur lokalen Wohnumfeldverbesserung, für gemeindenahe Dienstleistung, im Bereich lokaler Kultur/Naherholung/Tourismus, zur Sanierung und/oder Pflege der lokalen Umwelt; des Weiteren Integrationsprojekte für besonders benachteiligte Zielgruppen und gezielte Maßnahmen gegen den Schulabbruch benachteiligter Jugendlicher.
Unterstützung von Organisationen und Netzen, die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt einsetzen, darunter z. B.:
Unterstützung von Aktivitäten lokaler Vereine, der Gründung bzw. Festigung lokaler Netzwerke, der Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen benachteiligter Menschen, der Förderung des Zusammenschlusses von Langzeitarbeitslosen sowie der betriebswirtschaftlichen Weiterbildung für lokale Kleinstinitiativen.
Unterstützung bei der Existenzgründung und bei der Gründung von sozialen Betrieben, darunter z. B.: Beratung bei der Existenzgründung, Existenzgründungshilfen in geringer Höhe (de-minimis) und Starthilfe für soziale Betriebe und Selbsthilfeeinrichtungen.